Zwei Tatbestände, eine Infrastruktur
Eine regulierte Plattform für telemedizinische Netzwerke (FTB 3) und Hochschul-Zentren für komplexe Erkrankungen (FTB 4). Ein Vorhaben, doppelt anschlussfähig.
MDR IIa-zertifizierte Netzwerk-Infrastruktur für telemedizinische Netzwerke (FTB 3) und Hochschul-Zentren für komplexe Erkrankungen (FTB 4). Antragsreif und betriebsbereit in Wochen statt Jahren.
Eine regulierte Plattform für telemedizinische Netzwerke (FTB 3) und Hochschul-Zentren für komplexe Erkrankungen (FTB 4). Ein Vorhaben, doppelt anschlussfähig.
Eine regulierte Plattform für telemedizinische Netzwerke (FTB 3) und Hochschul-Zentren für komplexe Erkrankungen (FTB 4). Ein Vorhaben, doppelt anschlussfähig.
Als MDR-Klasse-IIa-Medizinprodukt mit KIM/FHIR erfüllt myoncare die Tatbestandsmerkmale und die kommenden BMG-Vorgaben. Betriebsbereit in 8–12 Wochen statt 12–18 Monaten.
Die einmalige Investition ist über Bund und Land förderfähig, der laufende Betrieb nicht. Er wird über Nutzungsentgelte getragen, perspektivisch über Selektivvertrag oder DMP.
Förderquote nach § 12b KHG in der Fassung des KHAG: Der Bund trägt 2026 bis 2029 bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Kofinanzierung von mindestens 30 Prozent erbringen die Länder, die höchstens die Hälfte davon an die Träger weitergeben dürfen. Der Eigenanteil der Klinik liegt damit zwischen 0 und 15 Prozent und wird je Land unterschiedlich gehandhabt, ab 2030 bei mindestens 50 Prozent für Land und Träger. Ein Selektivvertrag setzt einen Abschluss mit einer Krankenkasse voraus und ist keine Zusage.
Der Engpass ist nicht das Kapital, sondern antragsreife, evidenzfähige Vorhaben.
Vorhaben, die vor dem 1. Juli 2025 begonnen wurden, sind ausgeschlossen. Für alles Spätere entscheidet die Qualität der Vorhabenbeschreibung.
Krankenhäuser beantragen nicht beim Bund. Die Länder prüfen, priorisieren und stellen den Sammelantrag beim BAS. Die Landesebene entscheidet.
Das BMG legt bis dahin verbindliche Mindestanforderungen für telemedizinische Netzwerkstrukturen fest. Bis sie vorliegen, bewilligt das BAS keinen FTB-3-Antrag, auch keinen der 78 bereits gestellten. Wer vorbereitet ist, startet unmittelbar danach.
Ein vorbereiteter, begleiteter und nachgesorgter Patient verlässt das Haus früher, sagt seltener ab und kommt seltener zurück. Der Eigenanteil fällt einmal an, der Effekt jedes Jahr. Was ein eingesparter Belegungstag wert ist, hängt davon ab, ob das Bett wieder belegt wird. Deshalb rechnen wir in Zusatzfällen, nicht in Belegungstagen.
Untere Grenzverweildauer: 3 Tage. Das Modell unterschreitet sie nicht. Innerhalb der Bandbreite bleibt die Fallpauschale unverändert. Der Effekt entsteht deshalb nicht aus dem Erlös des eingesparten Tages, sondern aus dem zusätzlichen Fall, der in das frei gewordene Bett rückt. Maßgeblich ist die Verweildauer Ihres Hauses, nicht der Katalogwert.
Aufklärung, Anamnese und Befund-Check laufen vor der Anreise.
1,5 Prozentpunkte weniger AbsagenVollständige Unterlagen, der OP-Plan hält.
Rund 11 gerettete Saalstunden pro JahrPfadsteuerung und Frühmobilisierung. Entlassung nach Kriterien.
1,5 Belegungstage je Fall, rund 750 im JahrMonitoring und Eskalationspfad. Komplikationen bleiben ambulant.
1 bis 2 vermiedene WundinfektionenWie gerechnet wird. Fünf Jahre mit Anlaufkurve: im ersten Jahr durchlaufen 60 Prozent der Zielmenge den Pfad, im zweiten 90 Prozent. Innerhalb der Verweildauer-Bandbreite bleibt die Fallpauschale unverändert, ein eingesparter Belegungstag erzeugt also keinen Erlös. Bewertet wird der zusätzliche Fall, der in das frei gewordene Bett rückt, nach § 4 Abs. 3 KHEntgG bis zur nächsten Budgetvereinbarung nur zu 35 Prozent. Ausgefallene Saalzeit zählt mit 16,63 € je Minute, soweit der Slot leer bleibt. Wundinfektionen zählen mit den ungedeckten Kosten, nicht mit Belegungstagen.
Nicht eingerechnet, obwohl real. Entfallende Vorbereitungs- und Dokumentationszeit, Kodier- und Schweregradeffekte, geringere Prüfquoten des Medizinischen Dienstes, Erlöse aus Selektivvertrag oder DMP. Diese Posten existieren, lassen sich aber nicht seriös beziffern.
Quellen. Verweildauer und untere Grenzverweildauer DRG I43B: reimbursement.INFO auf Basis InEK · Erlös je Saalminute 16,63 €: Waeschle et al., Der Anaesthesist, 2016 · Absagequote am OP-Tag: publizierte Kohorte mit 14.893 elektiven Patienten · Prähabilitation und Komplikationsrate: Metaanalyse, Odds Ratio 0,74 · Digitale Wundüberwachung, frühere Erkennung ohne niedrigere Infektionsrate: randomisierte kontrollierte Studie · Vorhabenvolumen aus 35 FTB-3-Anträgen in Hessen: BAS, Statistik nach § 8 Abs. 3 KHTFV, Stand 31.07.2026 · Förderquoten: § 12b KHG in der Fassung des KHAG sowie KHTFV.
Wichtig. Die zitierte Verweildauerreduktion von 3,5 Tagen stammt aus einer kolorektalen ERAS-Kohorte und ist nicht auf die Endoprothetik übertragbar. Sie belegt die Wirkung eines vollständigen Pfadprogramms, nicht die von myoncare. Bis das BMG die bundeseinheitlichen Mindestanforderungen festgelegt hat, bewilligt das BAS keine FTB-3-Anträge.
In diesem Vorhaben tritt myoncare nicht als Patientenportal auf, sondern als regulierte digitale Prozess- und Steuerungs-Infrastruktur für Monitoring, Pfadsteuerung und sektorübergreifende Eskalation. Betrieben als Service für einen Klinikverbund.


Förderquote nach § 12b KHG in der Fassung des KHAG: Bund bis zu 70 Prozent, Länder mindestens 30 Prozent, davon höchstens die Hälfte weitergebbar an die Träger. Eigenanteil der Klinik 0 bis 15 Prozent · 66 % der Krankenhäuser mit Jahresfehlbetrag 2024: DKI Krankenhaus-Barometer, 2025.
Die Rechtsgrundlage
FTB 3 und FTB 4 lassen sich koppeln: ein Netzwerk-Antrag (FTB 3) und ein paralleler Zentrums-Antrag (FTB 4) auf derselben technischen Basis.
FTB 3
Aufbau von Netzen, über die die besondere Kompetenz eines Hauses anderen Häusern verfügbar wird: Telekonsile, Monitoring, Pfadsteuerung.
myoncare ist die Netzwerk-Infrastruktur selbst
Mehrere Häuser als gemeinsame Antragsteller
Erfüllt die bundeseinheitlichen Interoperabilitäts-Vorgaben

FTB 4
Bündelung der Behandlungskompetenz an einem Hochschul-Zentrum. myoncare ist die digitale Hub-&-Spoke-Schicht zwischen Zentrum und Peripherie.
Verbindet Uniklinik-Zentrum und periphere Häuser
Telekonsil und Pfadsteuerung über Sektorengrenzen
Modular erweiterbar je Indikation, ohne neue Infrastruktur

Wortlaut nach § 12b Abs. 1 Satz 4 Nr. 3 & 4 KHG; konkretisiert in § 3 KHTFV.
Der Unterschied
Klassisches Modell
KIS-Integration
Tief · 12–18 Monate
Monitoring
Hausindividuell, manuell
Netzpraxis-Einbindung
Heterogen, aufwendig
Change-Management
Hoch
Weitere Indikationen
Neues Projekt
Refinanzierung
Ungelöst
myoncare
KIS-Integration
Effizient · 8–12 Wochen
Monitoring
Zentral als Service
Netzpraxis-Einbindung
KIM / Browser, kein Setup
Change-Management
Gering bis keines
Weitere Indikationen
Modul auf bestehender Infrastruktur
Refinanzierung
Selektivvertrag / DMP / Kosteneinsparung

Ein Content-Management-System für Ärzte-Teams und Content-Ersteller, ausgespielt auf eine native App oder eine Progressive Web App. In Echtzeit anpassbar, ohne App-Update.
Einfache Erstellung medizinischer Inhalte und Verknüpfung zu Pfaden, neu auch via KI-Integration.
Dashboard mit Heatmaps und Triage-Filterung, Detailansicht mit Trends und Verlaufskurven.
Bei Über- oder Unterschreitung vorher definierter Schwellwerte.
Für direkte Patientenkommunikation und virtuelle Konzile.
Förderfähig ist die einmalige Investition: Setup, Konfiguration, KIM/FHIR-Erstintegration und Aufbau-Koordination. Der laufende Betrieb (Lizenz, Hosting, MaaS) ist nicht förderfähig, aber über drei Wege tragfähig refinanziert.
Versorgungspauschale je Patient und Quartal. Setzt einen Vertragsabschluss mit einer Krankenkasse voraus.
50 bis 80 T€ pro Jahr je Haus, im Rahmen normaler Digitalisierungsbudgets.
Parkinson und MS sind DMP-Indikationen. Die GKV-Vergütung greift ohne separaten Vertrag.
(1) Förderquote nach § 12b KHG in der Fassung des KHAG: Bund 2026 bis 2029 bis zu 70 Prozent, Länder mindestens 30 Prozent, davon höchstens die Hälfte weitergebbar an die Träger. Eigenanteil der Klinik 0 bis 15 Prozent, ab 2030 bis 25 Prozent. Vergabe zum vollen Marktpreis und VgV-konform, ohne Rabatt und ohne Beihilfe-Sonderkonstruktion.
Wir kooperieren mit renommierten Beratungsfirmen und Implementierungspartnern, um Vorhaben professionell und schnell umzusetzen.
Wir ordnen die relevanten Leistungsgruppen zu, die Basis Ihrer Unternehmens- und Medizinausrichtung.
Ihr Förderpotenzial wird bewertet, passende Vorhaben werden definiert, priorisiert und auf die Fristen Ihres Landes abgestimmt.
Wir begleiten das zweistufige Verfahren: Anmeldung beim Landesministerium, transparente Kostenkalkulation, Einhaltung aller Fristen.
Nahtlose Integration von myoncare in Ihren Betrieb, inklusive Schulung Ihrer Mitarbeitenden.
Über Förderanträge entscheiden die Länder. Krankenhausträger melden Vorhaben beim zuständigen Landesministerium an. Für telemedizinische Netzwerkstrukturen bewilligt das BAS erst, wenn das BMG die bundeseinheitlichen Mindestanforderungen festgelegt hat.
myoncare ist eine CE-gekennzeichnete Gesundheitsplattform, die aus einem Backend für Ärzteteams und einer Smartphone- oder Web-App für Patienten besteht. Digitale Inhalte können im Backend erstellt und anschließend den Patienten in die Smartphone-App gesendet werden. Ärzteteams können über ihr Dashboard ihre Patienten managen, nach diversen Kriterien filtern, die Gesundheit nachverfolgen und mit den Patienten direkt, via Videotelefonie oder Chat, kommunizieren.
Ja. Als MDR-Klasse-IIa-Medizinprodukt mit KIM und FHIR R4 ist myoncare die Netzwerk-Infrastruktur selbst (FTB 3) und die digitale Hub-&-Spoke-Schicht zwischen Zentrum und Peripherie (FTB 4). Rechtlich verankert in § 12b Abs. 1 Satz 4 Nr. 3 & 4 KHG.
Förderfähig ist die einmalige Investition: Setup, Konfiguration, KIM/FHIR-Erstintegration und interne Projektkosten, zu 85 bis 100 Prozent über Bund und Land. Laufende Betriebskosten sind ausdrücklich nicht förderfähig. Der Betrieb wird über Klinik-Nutzungsentgelte getragen, perspektivisch über einen Selektivvertrag (§ 140a SGB V) oder eine DMP-Integration (§ 137f SGB V). Beides setzt eine Einigung mit den Kostenträgern voraus.
In 8–12 Wochen statt 12–18 Monaten. Als Service betrieben, mit minimaler KIS-Integration und Anbindung der Netzpraxen über KIM oder Browser, ohne aufwendiges Setup vor Ort.
Die Vergabe erfolgt zum vollen Marktpreis und VgV-konform, ohne Rabatt und ohne Beihilfe-Sonderkonstruktion. Damit bleibt das Vorhaben vergabe- und beihilferechtlich sauber.
Ihr nächstes Verbund- oder Zentrumsvorhaben: regulatorisch sauber, technisch startklar, wirtschaftlich tragfähig.
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