KHVVG · Krankenhaustransformationsfonds

Aus Fördermitteln wird Versorgung

MDR IIa-zertifizierte Netzwerk-Infrastruktur für telemedizinische Netzwerke (FTB 3) und Hochschul-Zentren für komplexe Erkrankungen (FTB 4). Antragsreif und betriebsbereit in Wochen statt Jahren.

EU-MDR IIa, ISO 27001, BSI C5 Indikationsunabhängig einsetzbar Keine Installation, Sie können direkt loslegen
Executive Summary

Zwei Fördertatbestände, eine Infrastruktur

Eine regulierte Plattform für telemedizinische Netzwerke (FTB 3) und Hochschul-Zentren für komplexe Erkrankungen (FTB 4). Ein Vorhaben, doppelt anschlussfähig.

Zwei Tatbestände, eine Infrastruktur

Eine regulierte Plattform für telemedizinische Netzwerke (FTB 3) und Hochschul-Zentren für komplexe Erkrankungen (FTB 4). Ein Vorhaben, doppelt anschlussfähig.

FTB 3 + FTB 4auf einer regulierten Plattform

Reguliert und antragsreif

Als MDR-Klasse-IIa-Medizinprodukt mit KIM/FHIR erfüllt myoncare die Tatbestandsmerkmale und die kommenden BMG-Vorgaben. Betriebsbereit in 8–12 Wochen statt 12–18 Monaten.

8–12 Wochenbis zur Betriebsbereitschaft, statt 12–18 Monaten

Investition gefördert, Betrieb zu finanzieren

Die einmalige Investition ist über Bund und Land förderfähig, der laufende Betrieb nicht. Er wird über Nutzungsentgelte getragen, perspektivisch über Selektivvertrag oder DMP.

85–100 %der förderfähigen Investition tragen Bund und Land

Förderquote nach § 12b KHG in der Fassung des KHAG: Der Bund trägt 2026 bis 2029 bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Kofinanzierung von mindestens 30 Prozent erbringen die Länder, die höchstens die Hälfte davon an die Träger weitergeben dürfen. Der Eigenanteil der Klinik liegt damit zwischen 0 und 15 Prozent und wird je Land unterschiedlich gehandhabt, ab 2030 bei mindestens 50 Prozent für Land und Träger. Ein Selektivvertrag setzt einen Abschluss mit einer Krankenkasse voraus und ist keine Zusage.

Der passende Zeitpunkt ist jetzt

Ein präzises Zeitfenster. Wer es strukturiert nutzt, gewinnt

Der Engpass ist nicht das Kapital, sondern antragsreife, evidenzfähige Vorhaben.

ab 01.07.2025

Stichtag für den Vorhabenbeginn

Vorhaben, die vor dem 1. Juli 2025 begonnen wurden, sind ausgeschlossen. Für alles Spätere entscheidet die Qualität der Vorhabenbeschreibung.

Landesebene

Der entscheidende Gatekeeper

Krankenhäuser beantragen nicht beim Bund. Die Länder prüfen, priorisieren und stellen den Sammelantrag beim BAS. Die Landesebene entscheidet.

30.09.2026

Bundeseinheitliche Mindestanforderungen

Das BMG legt bis dahin verbindliche Mindestanforderungen für telemedizinische Netzwerkstrukturen fest. Bis sie vorliegen, bewilligt das BAS keinen FTB-3-Antrag, auch keinen der 78 bereits gestellten. Wer vorbereitet ist, startet unmittelbar danach.

Für klinische Entscheider

Einmal Eigenanteil, jedes Jahr Wirkung

Ein vorbereiteter, begleiteter und nachgesorgter Patient verlässt das Haus früher, sagt seltener ab und kommt seltener zurück. Der Eigenanteil fällt einmal an, der Effekt jedes Jahr. Was ein eingesparter Belegungstag wert ist, hängt davon ab, ob das Bett wieder belegt wird. Deshalb rechnen wir in Zusatzfällen, nicht in Belegungstagen.

Verweildauer Knie-TEP, DRG I43B (Katalogwert)
Heute8,3 Tage
Mit myoncare6,8 Tage

Untere Grenzverweildauer: 3 Tage. Das Modell unterschreitet sie nicht. Innerhalb der Bandbreite bleibt die Fallpauschale unverändert. Der Effekt entsteht deshalb nicht aus dem Erlös des eingesparten Tages, sondern aus dem zusätzlichen Fall, der in das frei gewordene Bett rückt. Maßgeblich ist die Verweildauer Ihres Hauses, nicht der Katalogwert.

0 €Freigesetzter Deckungsbeitrag pro Jahr bei 500 elektiven Fällen im Pfad, eingeschwungener Zustand
Phase 1 · Vor Aufnahme

Aufgeklärt statt abgesagt

Aufklärung, Anamnese und Befund-Check laufen vor der Anreise.

1,5 Prozentpunkte weniger Absagen
Phase 2 · Aufnahme & OP

Planbarer Saal

Vollständige Unterlagen, der OP-Plan hält.

Rund 11 gerettete Saalstunden pro Jahr
Phase 3 · Stationär

Kürzer und effizienter liegen

Pfadsteuerung und Frühmobilisierung. Entlassung nach Kriterien.

1,5 Belegungstage je Fall, rund 750 im Jahr
Phase 4 · Nach Entlassung

Ohne Drehtür

Monitoring und Eskalationspfad. Komplikationen bleiben ambulant.

1 bis 2 vermiedene Wundinfektionen
Ihre Modellrechnung
211.000 €Freigesetzter Deckungsbeitrag pro Jahr
421 €je Fall im Pfad
1,7 ×Einsparungen je Euro Gesamtkosten, fünf Jahre
Modellrechnung. Keine Zusage und kein Erlösversprechen.
Rechnen Sie mit Ihren ZahlenFünf Jahre, nach Realisierungsgrad, mit Eigenanteil statt Vorhabenvolumen.

Ihr Haus

Elektive Fälle im Pfad pro JahriNur planbare Eingriffe, die den Pfad durchlaufen. Notfälle und konservative Fälle bleiben außen vor.
Verweildauer heuteiDie Verweildauer Ihres Hauses, nicht der Katalogwert von 8,3 Tagen. Viele Endoprothetikabteilungen liegen 2026 bereits darunter, und was realisiert ist, lässt sich nicht erneut einsparen.
Häuser im VerbundvorhabeniFTB 3 ist ein Netzwerkvorhaben. Das Volumen verteilt sich auf alle beteiligten Häuser, der Nutzen entsteht in jedem Haus einzeln.

Wirkung im Prozess

VerweildauerverkürzungiDie belegten 3,5 Tage stammen aus einer kolorektalen ERAS-Kohorte und sind nicht auf die Endoprothetik übertragbar. Der Wert hier gilt für das gesamte Pfadprogramm. myoncare liefert davon die digitale Schicht.
Deckungsbeitrag je ZusatzfalliDer empfindlichste Wert der Rechnung. Nicht der Fallerlös, sondern der Deckungsbeitrag über die variablen Kosten. Diese Zahl sollte aus Ihrem Medizincontrolling kommen.
Auslastung der freigesetzten KapazitätiFrei werdende Betten bringen nur etwas, wenn eine Warteliste existiert und der Saal die Zusatzfälle aufnimmt.
Zusatzfälle im Budget vereinbart abiBis die Mehrleistungen in der Budgetvereinbarung stehen, werden Mehrerlöse nach § 4 Abs. 3 KHEntgG zu 65 Prozent ausgeglichen. Der Rechner setzt sie bis dahin nur zu 35 Prozent an.
Rückgang der Absagen am OP-TagiIn der Referenzliteratur liegt die Absagequote am OP-Tag bei 1,23 Prozent, unter strukturierter präoperativer Bewertung bei 0,48 Prozent. Werte über zwei Prozentpunkte setzen eine Ausgangslage deutlich über fünf Prozent voraus.
Ausgefallene OP-Slots ohne NachbelegungiEin abgesagter Patient wird nachterminiert. Verloren ist nicht der Fall, sondern die Saalzeit, und auch die nur, soweit sie leer bleibt. Bewertet mit 16,63 € je Saalminute.
Rückgang der WundinfektioneniDie Infektionsrate nach primärer Knieendoprothetik liegt in Deutschland unter einem Prozent. Der größte randomisierte Versuch zur digitalen Wundüberwachung zeigte keine niedrigere Rate, wohl aber eine deutlich frühere Erkennung. Der Nutzen liegt in der günstigeren Behandlung.
Ungedeckte Kosten je WundinfektioniNur der nicht erlöswirksame Anteil. Eine Wiederaufnahme innerhalb der oberen Grenzverweildauer wird nach § 2 FPV mit dem Ursprungsfall zusammengeführt.

Vorhaben und Eigenanteil

VorhabenvolumeniGesamtvolumen des Verbundvorhabens, nicht der Anteil eines Hauses. Abgeleitet aus 35 FTB-3-Anträgen in Hessen mit 1,8 bis 2,1 Mio. € je Vorhaben. Wir rechnen bewusst am unteren Rand.
Eigenanteil der KlinikiDer Bund trägt 2026 bis 2029 bis zu 70 Prozent, die Länder mindestens 30 Prozent und dürfen höchstens die Hälfte davon an die Träger weitergeben. Der Klinikanteil liegt damit zwischen 0 und 15 Prozent, je nach Land.
Laufende Nutzungsentgelte je JahriLizenz, Hosting und Monitoring as a Service. Laufende Betriebskosten sind im Transformationsfonds nie förderfähig.
Umsatzsteuer als KostenbestandteiliKrankenhäuser sind überwiegend nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Die Umsatzsteuer ist dann echter Aufwand, auf den laufenden Betrieb ohne jede Erstattung.
Annahmen der Modellrechnung, Quellen und rechtliche Hinweise

Wie gerechnet wird. Fünf Jahre mit Anlaufkurve: im ersten Jahr durchlaufen 60 Prozent der Zielmenge den Pfad, im zweiten 90 Prozent. Innerhalb der Verweildauer-Bandbreite bleibt die Fallpauschale unverändert, ein eingesparter Belegungstag erzeugt also keinen Erlös. Bewertet wird der zusätzliche Fall, der in das frei gewordene Bett rückt, nach § 4 Abs. 3 KHEntgG bis zur nächsten Budgetvereinbarung nur zu 35 Prozent. Ausgefallene Saalzeit zählt mit 16,63 € je Minute, soweit der Slot leer bleibt. Wundinfektionen zählen mit den ungedeckten Kosten, nicht mit Belegungstagen.

Nicht eingerechnet, obwohl real. Entfallende Vorbereitungs- und Dokumentationszeit, Kodier- und Schweregradeffekte, geringere Prüfquoten des Medizinischen Dienstes, Erlöse aus Selektivvertrag oder DMP. Diese Posten existieren, lassen sich aber nicht seriös beziffern.

Quellen. Verweildauer und untere Grenzverweildauer DRG I43B: reimbursement.INFO auf Basis InEK · Erlös je Saalminute 16,63 €: Waeschle et al., Der Anaesthesist, 2016 · Absagequote am OP-Tag: publizierte Kohorte mit 14.893 elektiven Patienten · Prähabilitation und Komplikationsrate: Metaanalyse, Odds Ratio 0,74 · Digitale Wundüberwachung, frühere Erkennung ohne niedrigere Infektionsrate: randomisierte kontrollierte Studie · Vorhabenvolumen aus 35 FTB-3-Anträgen in Hessen: BAS, Statistik nach § 8 Abs. 3 KHTFV, Stand 31.07.2026 · Förderquoten: § 12b KHG in der Fassung des KHAG sowie KHTFV.

Wichtig. Die zitierte Verweildauerreduktion von 3,5 Tagen stammt aus einer kolorektalen ERAS-Kohorte und ist nicht auf die Endoprothetik übertragbar. Sie belegt die Wirkung eines vollständigen Pfadprogramms, nicht die von myoncare. Bis das BMG die bundeseinheitlichen Mindestanforderungen festgelegt hat, bewilligt das BAS keine FTB-3-Anträge.

Die Lösung mit myoncare

Kein IT-Einzelprojekt. Eine regulierte Netzwerk-Infrastruktur

In diesem Vorhaben tritt myoncare nicht als Patientenportal auf, sondern als regulierte digitale Prozess- und Steuerungs-Infrastruktur für Monitoring, Pfadsteuerung und sektorübergreifende Eskalation. Betrieben als Service für einen Klinikverbund.

Medizinprodukt Klasse IIa
nach MDR. Reguliert, nicht „nur Software“.
IaaS + MaaS
Infrastructure & Monitoring as a Service für den Verbund.
Nativ interoperabel
KIM & FHIR R4, TI-überführbar.
Transformationsbaustein
mit messbaren KPIs. Kein IT-Einzelprojekt.
Für kommunale Träger und Verwaltungsräte

Eine Plattform für die Klinik, eine Versorgungsstruktur für den ganzen Kreis

  • Versorgung ohne Bruchstellen
    Praxis, Klinik und Nachsorge auf einer Achse.
  • Entlastung des Kreishaushalts
    66 % der Kliniken schrieben 2024 rote Zahlen.
  • Kostenfrei für Praxen und Pflege
    Anbindung ohne eigenes Projekt, ohne eigenes Budget.
  • Einmal bauen, mehrfach nutzen
    Weitere Häuser kommen als Modul dazu.
Patientenübersicht in myoncare: Liste von Patientinnen und Patienten mit farblich markierten Messwerten.
Hausärzte
Uniklinik (Telekonsil)
Fachärzte & MVZ
Reha und Nachsorge
Pflege & Heime
Patienten
Anbindung über KIM oder Browser

Förderquote nach § 12b KHG in der Fassung des KHAG: Bund bis zu 70 Prozent, Länder mindestens 30 Prozent, davon höchstens die Hälfte weitergebbar an die Träger. Eigenanteil der Klinik 0 bis 15 Prozent · 66 % der Krankenhäuser mit Jahresfehlbetrag 2024: DKI Krankenhaus-Barometer, 2025.

Die Rechtsgrundlage

FTB 3 und FTB 4, koppelbar auf einer Basis

FTB 3 und FTB 4 lassen sich koppeln: ein Netzwerk-Antrag (FTB 3) und ein paralleler Zentrums-Antrag (FTB 4) auf derselben technischen Basis.

Der Unterschied

Klassisches IT-Projekt vs. myoncare als Service

Klassisches Modell

  • KIS-Integration

    Tief · 12–18 Monate

  • Monitoring

    Hausindividuell, manuell

  • Netzpraxis-Einbindung

    Heterogen, aufwendig

  • Change-Management

    Hoch

  • Weitere Indikationen

    Neues Projekt

  • Refinanzierung

    Ungelöst

myoncare

  • KIS-Integration

    Effizient · 8–12 Wochen

  • Monitoring

    Zentral als Service

  • Netzpraxis-Einbindung

    KIM / Browser, kein Setup

  • Change-Management

    Gering bis keines

  • Weitere Indikationen

    Modul auf bestehender Infrastruktur

  • Refinanzierung

    Selektivvertrag / DMP / Kosteneinsparung

myoncare Careplan Manager: Patientenübersicht mit farblich markierten Messwerten.
App & Plattform

Mächtiges Backend, intuitives Frontend

Ein Content-Management-System für Ärzte-Teams und Content-Ersteller, ausgespielt auf eine native App oder eine Progressive Web App. In Echtzeit anpassbar, ohne App-Update.

Careplan Manager (CMS)

Einfache Erstellung medizinischer Inhalte und Verknüpfung zu Pfaden, neu auch via KI-Integration.

Patienten-Management (PMS)

Dashboard mit Heatmaps und Triage-Filterung, Detailansicht mit Trends und Verlaufskurven.

Echtzeit-Alarme

Bei Über- oder Unterschreitung vorher definierter Schwellwerte.

KBV-zertifiziertes Telemedizinmodul

Für direkte Patientenkommunikation und virtuelle Konzile.

Finanzierung & Refinanzierung

Investition wird gefördert. Betrieb wird refinanziert

Förderfähig ist die einmalige Investition: Setup, Konfiguration, KIM/FHIR-Erstintegration und Aufbau-Koordination. Der laufende Betrieb (Lizenz, Hosting, MaaS) ist nicht förderfähig, aber über drei Wege tragfähig refinanziert.

Förderung der einmaligen Investition 85 % Bund & Land(1)
Bund (Transformationsfonds via BAS) Land Krankenhaus-Eigenanteil (0–15 %, landesabhängig)
Perspektive

Selektivvertrag · § 140a SGB V

Versorgungspauschale je Patient und Quartal. Setzt einen Vertragsabschluss mit einer Krankenkasse voraus.

Basis

Klinik-Nutzungsentgelte

50 bis 80 T€ pro Jahr je Haus, im Rahmen normaler Digitalisierungsbudgets.

Skalierung

DMP-Integration · § 137f SGB V

Parkinson und MS sind DMP-Indikationen. Die GKV-Vergütung greift ohne separaten Vertrag.

(1) Förderquote nach § 12b KHG in der Fassung des KHAG: Bund 2026 bis 2029 bis zu 70 Prozent, Länder mindestens 30 Prozent, davon höchstens die Hälfte weitergebbar an die Träger. Eigenanteil der Klinik 0 bis 15 Prozent, ab 2030 bis 25 Prozent. Vergabe zum vollen Marktpreis und VgV-konform, ohne Rabatt und ohne Beihilfe-Sonderkonstruktion.

Umsetzung

Transformationsfonds nutzen. So gehen wir gemeinsam vor

Wir kooperieren mit renommierten Beratungsfirmen und Implementierungspartnern, um Vorhaben professionell und schnell umzusetzen.

  1. 01

    Analyse

    Wir ordnen die relevanten Leistungsgruppen zu, die Basis Ihrer Unternehmens- und Medizinausrichtung.

  2. 02

    Identifikation

    Ihr Förderpotenzial wird bewertet, passende Vorhaben werden definiert, priorisiert und auf die Fristen Ihres Landes abgestimmt.

  3. 03

    Antragstellung

    Wir begleiten das zweistufige Verfahren: Anmeldung beim Landesministerium, transparente Kostenkalkulation, Einhaltung aller Fristen.

  4. 04

    Implementierung und Schulung

    Nahtlose Integration von myoncare in Ihren Betrieb, inklusive Schulung Ihrer Mitarbeitenden.

Über Förderanträge entscheiden die Länder. Krankenhausträger melden Vorhaben beim zuständigen Landesministerium an. Für telemedizinische Netzwerkstrukturen bewilligt das BAS erst, wenn das BMG die bundeseinheitlichen Mindestanforderungen festgelegt hat.

Termin vereinbaren
Gut zu wissen

Ihre Fragen,beantwortet

myoncare ist eine CE-gekennzeichnete Gesundheitsplattform, die aus einem Backend für Ärzteteams und einer Smartphone- oder Web-App für Patienten besteht. Digitale Inhalte können im Backend erstellt und anschließend den Patienten in die Smartphone-App gesendet werden. Ärzteteams können über ihr Dashboard ihre Patienten managen, nach diversen Kriterien filtern, die Gesundheit nachverfolgen und mit den Patienten direkt, via Videotelefonie oder Chat, kommunizieren.

Ja. Als MDR-Klasse-IIa-Medizinprodukt mit KIM und FHIR R4 ist myoncare die Netzwerk-Infrastruktur selbst (FTB 3) und die digitale Hub-&-Spoke-Schicht zwischen Zentrum und Peripherie (FTB 4). Rechtlich verankert in § 12b Abs. 1 Satz 4 Nr. 3 & 4 KHG.

Förderfähig ist die einmalige Investition: Setup, Konfiguration, KIM/FHIR-Erstintegration und interne Projektkosten, zu 85 bis 100 Prozent über Bund und Land. Laufende Betriebskosten sind ausdrücklich nicht förderfähig. Der Betrieb wird über Klinik-Nutzungsentgelte getragen, perspektivisch über einen Selektivvertrag (§ 140a SGB V) oder eine DMP-Integration (§ 137f SGB V). Beides setzt eine Einigung mit den Kostenträgern voraus.

In 8–12 Wochen statt 12–18 Monaten. Als Service betrieben, mit minimaler KIS-Integration und Anbindung der Netzpraxen über KIM oder Browser, ohne aufwendiges Setup vor Ort.

Die Vergabe erfolgt zum vollen Marktpreis und VgV-konform, ohne Rabatt und ohne Beihilfe-Sonderkonstruktion. Damit bleibt das Vorhaben vergabe- und beihilferechtlich sauber.

Machen wir Ihr Vorhabenantragsreif

Ihr nächstes Verbund- oder Zentrumsvorhaben: regulatorisch sauber, technisch startklar, wirtschaftlich tragfähig.

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