KHVVG · Krankenhaustransformationsfonds

Aus Fördermitteln wird Versorgung

MDR IIa-zertifizierte Netzwerk-Infrastruktur für telemedizinische Netzwerke (FTB 3) und Hochschul-Zentren für komplexe Erkrankungen (FTB 4). Antragsreif und betriebsbereit in Wochen statt Jahren.

EU-MDR IIa, ISO 27001, BSI C5 Indikationsunabhängig einsetzbar Keine Installation, Sie können direkt loslegen
Executive Summary

Zwei Fördertatbestände, eine Infrastruktur

Eine regulierte Plattform für telemedizinische Netzwerke (FTB 3) und Hochschul-Zentren für komplexe Erkrankungen (FTB 4). Ein Vorhaben, doppelt anschlussfähig.

Zwei Tatbestände, eine Infrastruktur

Eine regulierte Plattform für telemedizinische Netzwerke (FTB 3) und Hochschul-Zentren für komplexe Erkrankungen (FTB 4). Ein Vorhaben, doppelt anschlussfähig.

FTB 3 + FTB 4auf einer regulierten Plattform

Reguliert und antragsreif

Als MDR-Klasse-IIa-Medizinprodukt mit KIM/FHIR erfüllt myoncare die Tatbestandsmerkmale und die kommenden BMG-Vorgaben. Betriebsbereit in 8–12 Wochen statt 12–18 Monaten.

8–12 Wochenbis zur Betriebsbereitschaft, statt 12–18 Monaten

Investition gefördert, Betrieb zu finanzieren

Die einmalige Investition ist über Bund und Land förderfähig, der laufende Betrieb nicht. Er wird über Nutzungsentgelte getragen, perspektivisch über Selektivvertrag oder DMP.

85–100 %der förderfähigen Investition tragen Bund und Land

Förderquote nach § 12b KHG in der Fassung des KHAG: Der Bund trägt 2026 bis 2029 bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Kofinanzierung von mindestens 30 Prozent erbringen die Länder, die höchstens die Hälfte davon an die Träger weitergeben dürfen. Der Eigenanteil der Klinik liegt damit zwischen 0 und 15 Prozent und wird je Land unterschiedlich gehandhabt, ab 2030 bei mindestens 50 Prozent für Land und Träger. Ein Selektivvertrag setzt einen Abschluss mit einer Krankenkasse voraus und ist keine Zusage.

Der passende Zeitpunkt ist jetzt

Ein präzises Zeitfenster. Wer es strukturiert nutzt, gewinnt

Der Engpass ist nicht das Kapital, sondern antragsreife, evidenzfähige Vorhaben.

ab 01.07.2025

Stichtag für den Vorhabenbeginn

Vorhaben, die vor dem 1. Juli 2025 begonnen wurden, sind ausgeschlossen. Für alles Spätere entscheidet die Qualität der Vorhabenbeschreibung.

Landesebene

Der entscheidende Gatekeeper

Krankenhäuser beantragen nicht beim Bund. Die Länder prüfen, priorisieren und stellen den Sammelantrag beim BAS. Die Landesebene entscheidet.

30.09.2026

Bundeseinheitliche Mindestanforderungen

Das BMG legt bis dahin verbindliche Mindestanforderungen für telemedizinische Netzwerkstrukturen fest. Bis sie vorliegen, bewilligt das BAS keinen FTB-3-Antrag, auch keinen der 78 bereits gestellten. Wer vorbereitet ist, startet unmittelbar danach.

Für klinische Entscheider

Einmal Eigenanteil, jedes Jahr Wirkung

Ein vorbereiteter, begleiteter und nachgesorgter Patient verlässt das Haus früher, sagt seltener ab und kommt seltener zurück. Der Eigenanteil fällt einmal an, der Effekt jedes Jahr. Was ein eingesparter Belegungstag wert ist, hängt davon ab, ob das Bett wieder belegt wird. Deshalb rechnen wir in Zusatzfällen, nicht in Belegungstagen.

Verweildauer Knie-TEP, DRG I43B (Katalogwert)
Heute8,3 Tage
Mit myoncare6,8 Tage

Untere Grenzverweildauer: 3 Tage. Das Modell unterschreitet sie nicht. Innerhalb der Bandbreite bleibt die Fallpauschale unverändert. Der Effekt entsteht deshalb nicht aus dem Erlös des eingesparten Tages, sondern aus dem zusätzlichen Fall, der in das frei gewordene Bett rückt. Maßgeblich ist die Verweildauer Ihres Hauses, nicht der Katalogwert.

0 €Freigesetzter Deckungsbeitrag pro Jahr bei 500 elektiven Fällen im Pfad, eingeschwungener Zustand
Phase 1 · Vor Aufnahme

Aufgeklärt statt abgesagt

Aufklärung, Anamnese und Befund-Check laufen vor der Anreise.

1,5 Prozentpunkte weniger Absagen
Phase 2 · Aufnahme & OP

Planbarer Saal

Vollständige Unterlagen, der OP-Plan hält.

Rund 11 gerettete Saalstunden pro Jahr
Phase 3 · Stationär

Kürzer und effizienter liegen

Pfadsteuerung und Frühmobilisierung. Entlassung nach Kriterien.

1,5 Belegungstage je Fall, rund 750 im Jahr
Phase 4 · Nach Entlassung

Ohne Drehtür

Monitoring und Eskalationspfad. Komplikationen bleiben ambulant.

1 bis 2 vermiedene Wundinfektionen

Modellrechnung für ein Vorhaben nach Fördertatbestand 3 des Krankenhaustransformationsfonds. Alle Annahmen und Quellen stehen unter dem Rechner.

Ihre Modellrechnung
199 Tsd. € 397 € 1,9 × Freigesetzter Deckungsbeitrag pro Jahr je Fall im Pfad Einsparungen je Euro Gesamtkosten, fünf Jahre
Illustrative Modellrechnung auf Basis von Durchschnittswerten aus vergleichbaren Vorhaben und öffentlich verfügbaren Kennzahlen. Die tatsächlichen Werte Ihres Hauses weichen davon ab. Für Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Haftung, und aus dieser Rechnung lässt sich weder eine Zusage über erzielbare Ergebnisse noch ein Anspruch auf Förderung ableiten. In einem persönlichen Gespräch beziehen wir weitere Kennzahlen Ihres Hauses ein und rechnen mit Ihren Ist-Daten.
Berechnen Sie Ihr eigenes Einsparungspotenzial Vier Angaben zu Ihrem Haus genügen. Alles Weitere ist hinterlegt.

Ihr Haus

Elektive Fälle im Pfad pro Jahr iWie viele planbare Eingriffe sollen den Pfad durchlaufen? Notfälle und konservativ behandelte Fälle zählen nicht mit, weil der Pfad dort nicht greift.
Verweildauer heute iTragen Sie die Verweildauer Ihres Hauses ein, nicht den Katalogwert von 8,3 Tagen. Liegt Ihre Abteilung bereits darunter, ist dieser Teil der Einsparung bei Ihnen schon realisiert und sollte nicht doppelt gezählt werden.

Wirkung im Prozess

Verweildauerverkürzung iSolange Sie innerhalb der Grenzverweildauern bleiben, zahlt die Kasse dieselbe Fallpauschale. Ein eingesparter Tag bringt Ihnen deshalb keinen zusätzlichen Erlös, sondern ein freies Bett. Gerechnet wird der zusätzliche Eingriff, den Sie darin unterbringen.
Deckungsbeitrag je Zusatzfall iWas bleibt Ihrem Haus von einem zusätzlichen Eingriff, nachdem die variablen Kosten abgezogen sind? Nicht der Fallerlös, sondern der Deckungsbeitrag. Ihr Medizincontrolling kennt diesen Wert. Als Näherung für ein erstes Gespräch rechnen viele Häuser mit 30 bis 40 Prozent des durchschnittlichen Fallerlöses.
Auslastung der freigesetzten Kapazität iEin frei gewordenes Bett nützt Ihnen nur, wenn Sie es wieder belegen. Schätzen Sie, welcher Anteil der frei werdenden Kapazität bei Ihnen tatsächlich mit Fällen von der Warteliste gefüllt wird.

Kosten und Förderung

Feste Werte aus vergleichbaren Vorhaben. Ihr konkretes Angebot beziffern wir im Gespräch.

Investition, einmalig iEnthält Plattformlizenz, Konfiguration, Anbindung an Ihr Krankenhausinformationssystem über KIM und FHIR, Datenmigration, Schulung Ihrer Mitarbeitenden und Projektleitung bis zum Go-live. Der Wert ist ein Erfahrungswert für ein Haus mittlerer Größe und meint Ihren Anteil am Verbundvorhaben, nicht dessen Gesamtvolumen.400.000 €
Laufende Nutzungsentgelte iDer laufende Betrieb: Lizenz, Hosting und Monitoring as a Service. Bei telemedizinischen Netzwerkstrukturen sind diese Kosten für eine Anlaufphase von bis zu drei Jahren förderfähig, so Ziffer 6.3.1 der Förderrichtlinie. Ab dem vierten Jahr trägt Ihr Haus sie vollständig.65.000 € pro Jahr
Förderquote iDer Bund trägt bis 2029 bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten, die Länder mindestens 30 Prozent. Weil die Länder höchstens die Hälfte ihres Anteils an die Träger weiterreichen dürfen, liegt Ihr Anteil zwischen 0 und 15 Prozent. Wir rechnen durchgehend mit 70 Prozent, also dem für Sie ungünstigsten Fall. Wie Ihr Land seinen Anteil aufteilt, klären wir gemeinsam.70 %
Umsatzsteuer iIhr Haus kann die Umsatzsteuer in der Regel nicht als Vorsteuer abziehen. Sie ist deshalb als echter Kostenbestandteil eingerechnet und zählt zugleich zu den förderfähigen Kosten.19 %, eingerechnet
Annahmen, Quellen und rechtliche HinweiseAlle Rechenschritte und Durchschnittswerte im Detail

Warum der Rechner so einfach ist. Er fragt die Größen ab, die Sie selbst kennen und die das Ergebnis tragen: Fallzahl, Verweildauer, Deckungsbeitrag und Auslastung. Alles Weitere ist mit belastbaren Durchschnittswerten hinterlegt, die hier offengelegt sind. Eine Rechnung mit Ihren tatsächlichen Zahlen gehört in ein Gespräch, nicht auf eine Website.

Wie gerechnet wird. Fünf Jahre mit Anlaufkurve: im ersten Jahr durchlaufen 60 Prozent der Zielmenge den Pfad, im zweiten 90 Prozent, ab dem dritten die volle Menge. Innerhalb der Grenzverweildauern bleibt die Fallpauschale unverändert, ein eingesparter Belegungstag erzeugt also für sich genommen keinen Erlös. Bewertet wird der zusätzliche Fall, der in das frei gewordene Bett rückt. Bis dieser Fall in Ihrer Budgetvereinbarung steht, wird er nach § 4 Abs. 3 KHEntgG nur zu 35 Prozent angesetzt; der Rechner unterstellt eine Vereinbarung ab dem dritten Jahr.

Fest hinterlegte Durchschnittswerte. Rückgang der Absagen am OP-Tag 1,5 Prozentpunkte · 90 Minuten Saalzeit je abgesagtem Eingriff · Deckungsbeitrag 16,63 € je Saalminute · 50 Prozent der ausgefallenen Slots bleiben unbelegt, der Rest wird nachbesetzt · Investition 400.000 € · Nutzungsentgelte 65.000 € pro Jahr · Förderquote 70 Prozent · Umsatzsteuer 19 Prozent. Diese Werte sind bewusst konservativ gewählt und lassen sich im Gespräch gegen Ihre Ist-Zahlen austauschen.

Bewusst nicht enthalten. Vermiedene Wundinfektionen. Der Effekt ist real, hängt aber so stark von Risikoprofil, Eingriffsart und Begleiterkrankungen ab, dass ein pauschaler Prozentsatz über alle Patienten hinweg nicht seriös wäre. Ebenso wenig gerechnet: entfallende Vorbereitungs- und Dokumentationszeit, Kodier- und Schweregradeffekte, geringere Prüfquoten des Medizinischen Dienstes sowie Erlöse aus Selektivvertrag oder DMP. Der Rechner fällt dadurch niedriger aus, als er könnte.

Ein Haus, nicht der Verbund. Fördertatbestand 3 setzt ein Netzwerkvorhaben mit mindestens zwei Beteiligten voraus. Der Nutzen entsteht aber in jedem Haus einzeln, mit eigener Fallzahl und eigener Verweildauer. Der Rechner bildet deshalb Ihr Haus ab, und die Investition meint Ihren Anteil am Vorhaben, nicht das Gesamtvolumen des Verbunds.

Förderfähigkeit der laufenden Kosten. Grundsätzlich sind pflegesatzfähige Betriebskosten nicht förderfähig. Für telemedizinische Netzwerkstrukturen gilt eine Ausnahme: Nach Ziffer 6.3.1 der Förderrichtlinie des Bundesamts für Soziale Sicherung vom 26. August 2026 können Kosten für die Nutzung von Software im Rahmen von Dienstleistungs- und Nutzungsverträgen, etwa Subscriptionmodelle oder Software as a Service, als Kosten einer initialen Anlaufphase von bis zu drei Jahren förderfähig sein. Darüber hinaus geht die Richtlinie nicht mehr von einer initialen Betriebsphase aus. Der Rechner bildet das ab: Nutzungsentgelte der Jahre eins bis drei werden gefördert, ab dem vierten Jahr tragen Sie sie vollständig.

Quellen. Verweildauer und Grenzverweildauern DRG I43B: reimbursement.INFO auf Basis InEK · Erlös je Saalminute 16,63 €: Waeschle et al., Der Anaesthesist, 2016 · Absagequote am OP-Tag: publizierte Kohorte mit 14.893 elektiven Patienten, 1,23 Prozent gegenüber 0,48 Prozent unter strukturierter Voruntersuchung · Prähabilitation und Komplikationsrate: Metaanalyse, Odds Ratio 0,74 · Förderquoten: § 12b KHG in der Fassung des KHAG sowie KHTFV · Förderfähige Kosten: Förderrichtlinie nach § 8 Abs. 1 Satz 2 KHTFV vom 26.08.2026, Ziffer 6.3.1.

Wichtig. Die häufig zitierte Verweildauerreduktion von 3,5 Tagen stammt aus einer kolorektalen ERAS-Kohorte und ist nicht auf die Endoprothetik übertragbar. Sie belegt die Wirkung eines vollständigen Pfadprogramms, nicht die von myoncare. Bis das BMG die bundeseinheitlichen Mindestanforderungen festgelegt hat, bewilligt das BAS keine Anträge zu telemedizinischen Netzwerkstrukturen. Alle Ergebnisse sind Modellrechnungen und keine Zusagen.

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Die Lösung mit myoncare

Kein IT-Einzelprojekt. Eine regulierte Netzwerk-Infrastruktur

In diesem Vorhaben tritt myoncare nicht als Patientenportal auf, sondern als regulierte digitale Prozess- und Steuerungs-Infrastruktur für Monitoring, Pfadsteuerung und sektorübergreifende Eskalation. Betrieben als Service für einen Klinikverbund.

Medizinprodukt Klasse IIa
nach MDR. Reguliert, nicht „nur Software“.
IaaS + MaaS
Infrastructure & Monitoring as a Service für den Verbund.
Nativ interoperabel
KIM & FHIR R4, TI-überführbar.
Transformationsbaustein
mit messbaren KPIs. Kein IT-Einzelprojekt.
Für kommunale Träger und Verwaltungsräte

Eine Plattform für die Klinik, eine Versorgungsstruktur für den ganzen Kreis

  • Versorgung ohne Bruchstellen
    Praxis, Klinik und Nachsorge auf einer Achse.
  • Entlastung des Kreishaushalts
    66 % der Kliniken schrieben 2024 rote Zahlen.
  • Kostenfrei für Praxen und Pflege
    Anbindung ohne eigenes Projekt, ohne eigenes Budget.
  • Einmal bauen, mehrfach nutzen
    Weitere Häuser kommen als Modul dazu.
Patientenübersicht in myoncare: Liste von Patientinnen und Patienten mit farblich markierten Messwerten.
Hausärzte
Uniklinik (Telekonsil)
Fachärzte & MVZ
Reha und Nachsorge
Pflege & Heime
Patienten
Anbindung über KIM oder Browser

Förderquote nach § 12b KHG in der Fassung des KHAG: Bund bis zu 70 Prozent, Länder mindestens 30 Prozent, davon höchstens die Hälfte weitergebbar an die Träger. Eigenanteil der Klinik 0 bis 15 Prozent · 66 % der Krankenhäuser mit Jahresfehlbetrag 2024: DKI Krankenhaus-Barometer, 2025.

Die Rechtsgrundlage

FTB 3 und FTB 4, koppelbar auf einer Basis

FTB 3 und FTB 4 lassen sich koppeln: ein Netzwerk-Antrag (FTB 3) und ein paralleler Zentrums-Antrag (FTB 4) auf derselben technischen Basis.

Der Unterschied

Klassisches IT-Projekt vs. myoncare als Service

Klassisches Modell

  • KIS-Integration

    Tief · 12–18 Monate

  • Monitoring

    Hausindividuell, manuell

  • Netzpraxis-Einbindung

    Heterogen, aufwendig

  • Change-Management

    Hoch

  • Weitere Indikationen

    Neues Projekt

  • Refinanzierung

    Ungelöst

myoncare

  • KIS-Integration

    Effizient · 8–12 Wochen

  • Monitoring

    Zentral als Service

  • Netzpraxis-Einbindung

    KIM / Browser, kein Setup

  • Change-Management

    Gering bis keines

  • Weitere Indikationen

    Modul auf bestehender Infrastruktur

  • Refinanzierung

    Selektivvertrag / DMP / Kosteneinsparung

myoncare Careplan Manager: Patientenübersicht mit farblich markierten Messwerten.
App & Plattform

Mächtiges Backend, intuitives Frontend

Ein Content-Management-System für Ärzte-Teams und Content-Ersteller, ausgespielt auf eine native App oder eine Progressive Web App. In Echtzeit anpassbar, ohne App-Update.

Careplan Manager (CMS)

Einfache Erstellung medizinischer Inhalte und Verknüpfung zu Pfaden, neu auch via KI-Integration.

Patienten-Management (PMS)

Dashboard mit Heatmaps und Triage-Filterung, Detailansicht mit Trends und Verlaufskurven.

Echtzeit-Alarme

Bei Über- oder Unterschreitung vorher definierter Schwellwerte.

KBV-zertifiziertes Telemedizinmodul

Für direkte Patientenkommunikation und virtuelle Konzile.

Finanzierung & Refinanzierung

Investition wird gefördert. Betrieb wird refinanziert

Förderfähig ist die einmalige Investition: Setup, Konfiguration, KIM/FHIR-Erstintegration und Aufbau-Koordination. Der laufende Betrieb (Lizenz, Hosting, MaaS) ist nicht förderfähig, aber über drei Wege tragfähig refinanziert.

Förderung der einmaligen Investition 85 % Bund & Land(1)
Bund (Transformationsfonds via BAS) Land Krankenhaus-Eigenanteil (0–15 %, landesabhängig)
Perspektive

Selektivvertrag · § 140a SGB V

Versorgungspauschale je Patient und Quartal. Setzt einen Vertragsabschluss mit einer Krankenkasse voraus.

Basis

Klinik-Nutzungsentgelte

50 bis 80 T€ pro Jahr je Haus, im Rahmen normaler Digitalisierungsbudgets.

Skalierung

DMP-Integration · § 137f SGB V

Parkinson und MS sind DMP-Indikationen. Die GKV-Vergütung greift ohne separaten Vertrag.

(1) Förderquote nach § 12b KHG in der Fassung des KHAG: Bund 2026 bis 2029 bis zu 70 Prozent, Länder mindestens 30 Prozent, davon höchstens die Hälfte weitergebbar an die Träger. Eigenanteil der Klinik 0 bis 15 Prozent, ab 2030 bis 25 Prozent. Vergabe zum vollen Marktpreis und VgV-konform, ohne Rabatt und ohne Beihilfe-Sonderkonstruktion.

Umsetzung

Transformationsfonds nutzen. So gehen wir gemeinsam vor

Wir kooperieren mit renommierten Beratungsfirmen und Implementierungspartnern, um Vorhaben professionell und schnell umzusetzen.

  1. 01

    Analyse

    Wir ordnen die relevanten Leistungsgruppen zu, die Basis Ihrer Unternehmens- und Medizinausrichtung.

  2. 02

    Identifikation

    Ihr Förderpotenzial wird bewertet, passende Vorhaben werden definiert, priorisiert und auf die Fristen Ihres Landes abgestimmt.

  3. 03

    Antragstellung

    Wir begleiten das zweistufige Verfahren: Anmeldung beim Landesministerium, transparente Kostenkalkulation, Einhaltung aller Fristen.

  4. 04

    Implementierung und Schulung

    Nahtlose Integration von myoncare in Ihren Betrieb, inklusive Schulung Ihrer Mitarbeitenden.

Über Förderanträge entscheiden die Länder. Krankenhausträger melden Vorhaben beim zuständigen Landesministerium an. Für telemedizinische Netzwerkstrukturen bewilligt das BAS erst, wenn das BMG die bundeseinheitlichen Mindestanforderungen festgelegt hat.

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Gut zu wissen

Ihre Fragen,beantwortet

Krankenhäuser beantragen nicht beim Bund. Die Länder prüfen, priorisieren und stellen den Sammelantrag beim BAS. Eine frühe, saubere Antragsskizze ans Land verschafft Vorsprung.

Ja. Als MDR-Klasse-IIa-Medizinprodukt mit KIM und FHIR R4 ist myoncare die Netzwerk-Infrastruktur selbst (FTB 3) und die digitale Hub-&-Spoke-Schicht zwischen Zentrum und Peripherie (FTB 4). Rechtlich verankert in § 12b Abs. 1 Satz 4 Nr. 3 & 4 KHG.

Förderfähig ist die einmalige Investition: Setup, Konfiguration, KIM/FHIR-Erstintegration und interne Projektkosten, zu 85 bis 100 Prozent über Bund und Land. Laufende Betriebskosten sind ausdrücklich nicht förderfähig. Der Betrieb wird über Klinik-Nutzungsentgelte getragen, perspektivisch über einen Selektivvertrag (§ 140a SGB V) oder eine DMP-Integration (§ 137f SGB V). Beides setzt eine Einigung mit den Kostenträgern voraus.

In 8–12 Wochen statt 12–18 Monaten. Als Service betrieben, mit minimaler KIS-Integration und Anbindung der Netzpraxen über KIM oder Browser, ohne aufwendiges Setup vor Ort.

Die Vergabe erfolgt zum vollen Marktpreis und VgV-konform, ohne Rabatt und ohne Beihilfe-Sonderkonstruktion. Damit bleibt das Vorhaben vergabe- und beihilferechtlich sauber.

Machen wir Ihr Vorhabenantragsreif

Ihr nächstes Verbund- oder Zentrumsvorhaben: regulatorisch sauber, technisch startklar, wirtschaftlich tragfähig.

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